Allgemeine Geschäftsbedingungen (B2B)
1. Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für Verträge über die Einrichtung, Bereitstellung und Betreuung KI-gestützter Assistenten – insbesondere für E-Mail, Kalender, Telefon und Buchhaltung – zwischen LEVELMADE. („wir") und Kunden, die bei Vertragsschluss Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind. Verträge mit Verbrauchern schließen wir nicht.
Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt haben. Individuelle Vereinbarungen gehen diesen Bedingungen vor.
2. Vertragsschluss
Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Der Vertrag kommt zustande durch Bestellung im Kundenbereich, durch Unterzeichnung oder elektronische Annahme eines Bestellformulars, durch unsere Auftragsbestätigung oder durch Leistungsbeginn auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden.
Leistungsbeschreibung, Preisliste, Auftragsverarbeitungsvertrag und diese Bedingungen werden dem Kunden vor Vertragsschluss in speicherbarer Form bereitgestellt; die jeweils geltende Versionsnummer wird dokumentiert. Bei Widersprüchen gilt die Rangfolge: individuelle Abrede, Einzelvertrag, Änderungsvereinbarung, Leistungsbeschreibung und Preisliste, Auftragsverarbeitungsvertrag für Datenschutzfragen, sodann diese Bedingungen.
3. Leistungsgegenstand
Wir richten die im Einzelvertrag beschriebenen Assistenten ein, betreiben sie auf unserer Plattform und betreuen sie im vereinbarten Umfang. Geschuldet ist die vereinbarte Funktionalität, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg und keine in jedem Einzelfall fehlerfreie Ausgabe.
KI-Ausgaben können unvollständig oder unzutreffend sein. Wir konfigurieren Prüf-, Rückfrage- und Eskalationslogiken im vereinbarten Umfang; der Kunde bleibt für die fachliche Richtigkeit seiner Angaben, Preise, Termine und Zusagen verantwortlich. Ausgehende Nachrichten werden ausschließlich nach menschlicher Freigabe versendet, soweit im Einzelvertrag nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist.
Die Dienste sind keine Notrufeinrichtung und keine alleinige Entscheidungsgrundlage für medizinische, rechtliche, steuerliche, finanzielle oder sicherheitskritische Vorgänge. Nicht geschuldet sind Vor-Ort-Leistungen, Hardware, Leistungen des Telekommunikations- oder Internetanbieters, Rufnummernportierung sowie Individualentwicklung, soweit nicht ausdrücklich vereinbart.
4. Einrichtung, Zugänge und Freigabe
Die Einrichtung erfolgt remote. Der Kunde erteilt die erforderlichen Zugriffsrechte selbst, insbesondere die Verbindung seines Google-Kontos über das offizielle Anmeldeverfahren von Google; Passwörter werden weder abgefragt noch gespeichert. Der Kunde kann erteilte Zugriffe jederzeit widerrufen; die betroffenen Leistungen entfallen damit.
Nach Bereitstellung prüft der Kunde die im Freigabeprotokoll festgelegten Kernfälle binnen fünf Werktagen und erklärt die Freigabe in Textform oder meldet reproduzierbare wesentliche Abweichungen. Unwesentliche Abweichungen hindern die Freigabe nicht. Reagiert der Kunde nicht, können wir eine angemessene Nachfrist setzen und dabei in Textform darauf hinweisen, dass die Einrichtung nach fruchtlosem Ablauf als freigegeben gilt, sofern kein wesentlicher Mangel benannt wurde. Zwingende Rechte bleiben unberührt.
5. Mitwirkung des Kunden
Der Kunde stellt rechtzeitig und vollständig bereit: Unternehmens- und Kontaktdaten, fachlich richtige Leistungs-, Preis- und Prozessangaben, Erreichbarkeitszeiten, Weiterleitungs- und Eskalationsregeln, die erforderlichen Zugänge und Berechtigungen, datenschutzrechtliche Weisungen sowie Ansprechpartner für Tests und Freigaben. Er prüft vor Inbetriebnahme alle verbindlichen Aussagen und meldet Änderungen unverzüglich.
Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung verlängern Fristen angemessen. Mehraufwand aufgrund unrichtiger, unvollständiger oder nachträglich geänderter Vorgaben können wir nach vorherigem Hinweis gesondert abrechnen.
6. Plattform, Mandanten und Unterauftragnehmer
Wir dürfen zur Leistungserbringung die im Auftragsverarbeitungsvertrag genannten Anbieter einsetzen, derzeit insbesondere Hetzner, n8n, Google, Anthropic, OpenAI, Twilio, Slack und Lexware. Der Kunde beauftragt und bevollmächtigt uns, je Anbieter einen technisch getrennten Mandanten für ihn einzurichten, zu konfigurieren und zu verwalten, und uns die dafür erforderlichen Daten zu übermitteln.
Wir dürfen technisch gleichwertige Unterauftragnehmer austauschen, soweit dies datenschutzrechtlich zulässig ist und die wesentlichen Leistungsmerkmale erhalten bleiben; der Kunde wird nach Maßgabe des Auftragsverarbeitungsvertrags informiert. Führt ein Wechsel zu einer wesentlichen nachteiligen Änderung, steht dem Kunden ein angemessenes Sonderkündigungsrecht für den betroffenen Leistungsteil zu.
7. Vergütung
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Einrichtungsgebühr, monatliche Grundgebühr, Mehrverbrauch und Zusatzleistungen richten sich nach dem Einzelvertrag und der Preisliste.
Die Einrichtungsgebühr wird mit Auftragserteilung fällig. Endet der Vertrag vor Fertigstellung, sind die bis dahin vertragsgemäß erbrachten Leistungen und nachweislich gebundene Drittkosten zu vergüten. Laufende Entgelte sind im Voraus für die jeweilige Abrechnungsperiode fällig, nutzungsabhängige Beträge werden nachträglich abgerechnet. Maßgeblich für Mengen sind die technisch protokollierten Abrechnungsdaten unserer Plattform, vorbehaltlich nachgewiesener Messfehler.
Wir können Verbrauchswarnungen bereitstellen. Solange kein hartes Kostenlimit ausdrücklich vereinbart ist, begrenzt eine Warnschwelle die Nutzung nicht. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen; nach Mahnung und angemessener Nachfrist können wir den Dienst vorübergehend sperren, soweit dies verhältnismäßig ist.
8. Preisänderungen
Innerhalb einer bezahlten festen Jahresperiode bleibt die vereinbarte Grundgebühr unverändert. Bei monatlich kündbaren Verträgen können wir Preise für künftige Abrechnungsperioden anpassen, wenn sich nach Vertragsschluss nachweisbar Plattform-, Carrier-, Personal-, Steuer- oder regulatorische Kosten ändern; die Anpassung muss in angemessenem Verhältnis zur Kostenänderung stehen, und Kostensenkungen sind angemessen zu berücksichtigen. Wir informieren mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform über Grund, Umfang und Zeitpunkt. Bei einer Erhöhung kann der Kunde bis zum Wirksamwerden zu diesem Zeitpunkt kündigen; ohne diese Information wird die Erhöhung nicht wirksam.
9. Laufzeit und Kündigung
Es gilt ausschließlich die im Einzelvertrag gewählte Laufzeit. Bei monatlicher Laufzeit beträgt die Anfangslaufzeit einen Monat mit Verlängerung um jeweils einen Monat und Kündigungsfrist von 14 Kalendertagen zum Ende der Abrechnungsperiode. Bei Jahreslaufzeit beträgt die Anfangslaufzeit zwölf Monate mit Kündigungsfrist von vier Wochen zum Laufzeitende; die Verlängerung richtet sich nach der im Einzelvertrag gewählten Variante.
Kündigungen bedürfen mindestens der Textform und können an info@levelmade.de oder über eine bereitgestellte Kundenfunktion erklärt werden; wir bestätigen Eingang und Beendigungsdatum. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt; liegt der Grund in einer behebbaren Pflichtverletzung, ist zuvor eine angemessene Abhilfefrist zu setzen, soweit dies nicht entbehrlich ist.
10. Verfügbarkeit und Störungen
Zielverfügbarkeit und Supportzeiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. Eine unterbrechungsfreie Verfügbarkeit öffentlicher Telefon-, Mobilfunk-, Internet- oder Drittanbieternetze schulden wir nicht. Geplante Wartungen kündigen wir soweit möglich an. Bei Störungen ergreifen wir angemessene Maßnahmen und koordinieren die beteiligten Anbieter. Gesetzliche Minderungs-, Schadensersatz- und Kündigungsrechte werden nicht pauschal ausgeschlossen.
11. Datenschutz und KI-Transparenz
Vor der Verarbeitung personenbezogener Daten schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Der Kunde ist Verantwortlicher für die Inhalte seines Postfachs, Kalenders und seiner Telefonie und stellt die Rechtmäßigkeit der von ihm veranlassten Verarbeitung sicher.
Der Telefon-Assistent weist Anrufende zu Gesprächsbeginn auf die Interaktion mit einem KI-System hin (Art. 50 KI-Verordnung). Gespräche werden nicht aufgezeichnet und Gesprächsinhalte nicht dauerhaft gespeichert; gespeichert werden das vereinbarte Ergebnis sowie Zählwerte für Abrechnung und Monatsbericht. Eine Aktivierung von Aufzeichnungen ist nicht Bestandteil der Leistung.
Daten aus verbundenen Google-Konten verwenden wir ausschließlich zur Erbringung der gebuchten Funktionen, nicht für Werbung und nicht zum Training generalisierter KI-Modelle.
12. Nutzungsregeln
Unzulässig sind insbesondere rechtswidrige, betrügerische, diskriminierende, belästigende oder täuschende Nutzung, unzulässige Telefon- oder E-Mail-Werbung, heimliche Aufzeichnung sowie der Einsatz zur Vortäuschung einer menschlichen Identität gegenüber Personen, die nach dem Charakter der Interaktion einen Hinweis erwarten dürfen. Der Kunde übermittelt keine Inhalte, für deren Nutzung ihm Rechte oder Rechtsgrundlage fehlen. Bei konkretem Verdacht auf rechtswidrige Nutzung dürfen wir nach Anhörung, bei Gefahr im Verzug auch sofort, angemessene Schutzmaßnahmen treffen und informieren den Kunden unverzüglich.
13. Rechte an Inhalten und Konfigurationen
Der Kunde behält die Rechte an seinen Inhalten und räumt uns die für die Vertragsdurchführung erforderlichen Nutzungsrechte ein. Wir behalten die Rechte an unseren Vorlagen, Methoden, generischen Prompts, Abläufen und unserem Know-how. Der Kunde erhält für die Vertragsdauer das nicht ausschließliche Recht, die bereitgestellte Konfiguration und Dokumentation für den vereinbarten internen Zweck zu nutzen.
14. Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln nicht öffentliche geschäftliche, technische und personenbezogene Informationen vertraulich und verwenden sie nur zur Vertragsdurchführung. Die Pflicht gilt nicht für rechtmäßig bekannte, öffentlich bekannte, unabhängig entwickelte oder kraft Gesetzes offenzulegende Informationen und besteht über das Vertragsende hinaus fort.
15. Mängel und Support
Der Kunde meldet Störungen mit Zeitpunkt, Beschreibung und nach Möglichkeit reproduzierbaren Schritten. Wir dürfen zunächst nachbessern; der Kunde gewährt angemessene Mitwirkung. Kein Mangel liegt vor, soweit die Abweichung auf unrichtigen Kundendaten, nicht freigegebenen Änderungen, Fremdnetzen, nicht unterstützten Systemen oder einer Nutzung außerhalb der Leistungsbeschreibung beruht.
16. Haftung
Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach zwingendem Produkthaftungsrecht, im Umfang übernommener Garantien und soweit zwingendes Datenschutzrecht dies verlangt.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden, begrenzt auf die Summe der Entgelte, die der Kunde in den zwölf Monaten vor dem Schadensereignis für die betroffene Leistung gezahlt hat, je Schadensereignis und je Vertragsjahr. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit rechtlich zulässig.
Wir haften nicht für vom Kunden freigegebene fachlich falsche Inhalte, für rechtswidrige Weisungen und für den Ausfall nicht von uns beherrschbarer öffentlicher Netze. Der Kunde hält angemessene Kontroll- und Eskalationsprozesse vor und mindert erkennbare Schäden.
17. Vertragsende
Zum Vertragsende deaktivieren wir die Dienste und rechnen offene Entgelte ab. Innerhalb von 14 Kalendertagen nach Vertragsende kann der Kunde einen Export der verfügbaren Konfigurationen und Daten verlangen, soweit Rechte Dritter und Plattformgrenzen dies erlauben. Danach löschen oder geben wir personenbezogene Daten nach Maßgabe des Auftragsverarbeitungsvertrags zurück, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Zugriffsrechte auf Konten des Kunden erlöschen; wir empfehlen dem Kunden, die Freigabe zusätzlich selbst zu widerrufen.
18. Änderungen dieser Bedingungen
Änderungen, die Vertragsgegenstand, Preis oder Hauptleistung wesentlich verändern, bedürfen einer Vereinbarung oder einer transparenten Änderungsmitteilung mit angemessenem Sonderkündigungsrecht. Redaktionelle, gesetzlich zwingende oder für den Kunden nicht nachteilige Änderungen können mit angemessener Vorankündigung erfolgen.
19. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist, soweit § 38 ZPO dies zulässt, unser Sitz; wir dürfen auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden klagen. Vertragsbezogene Mitteilungen bedürfen mindestens der Textform. Ist eine Bestimmung unwirksam, gelten die gesetzlichen Vorschriften; der übrige Vertrag bleibt bestehen.
levelmade.